Schaden am eigenen Auto? Auch bei Eigenverschulden sind Sie nicht allein. Ein Moment der Unachtsamkeit – und der eigene Wagen ist beschädigt.
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben (Vollkasko) oder wenn Ereignisse wie Hagel, Sturm, Diebstahl, Vandalismus oder ein Zusammenstoß mit Haarwild vorliegen (Teilkasko). Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden regelt hier Ihr Versicherungsvertrag (die Kaskopolice) die Bedingungen der Regulierung.
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Kaskoversicherung, damit Sie die Ihnen vertraglich zustehende Reparaturleistung oder Entschädigung schnellstmöglich erhalten.
Nutzen Sie unser Schnellticket zur Schadensbegutachtung. Kostenlose Erstberatung in Kürze.