Nach einem Autounfall entstehen viele Unsicherheiten. Hier finden Sie klare, rechtssichere Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer trägt die Kosten für ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Nach einem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden) ist die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers gesetzlich dazu verpflichtet, die vollen Kosten für einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu übernehmen. Sie müssen somit keine Vorkasse leisten. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Ab welcher Schadenshöhe benötige ich ein volles Gutachten?
In Deutschland liegt die sogenannte Bagatellschadensgrenze bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Für Schäden unter diesem Betrag reicht in der Regel ein kostengünstiges Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag mit Fotos. Für Schäden über dieser Grenze haben Sie das uneingeschränkte Recht auf ein vollständiges Schadengutachten, dessen Kosten die gegnerische Versicherung übernimmt.
Wie lange dauert es, bis das Kfz-Gutachten fertiggestellt ist?
Wir arbeiten äußerst zügig, um Ihre Schadensregulierung nicht zu verzögern. Nach der physischen Fahrzeugbesichtigung erstellen wir Ihr Gutachten im Regelfall innerhalb von 24 bis 48 Stunden und leiten es auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt oder die regulierende Versicherung weiter.
Wo findet die Besichtigung meines Fahrzeugs statt?
Unser Besichtigungsservice ist zu 100 % mobil. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug an einem Ort Ihrer Wahl – sei es direkt bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz, auf einem öffentlichen Parkplatz oder in einer Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl im gesamten Großraum Düsseldorf, Bergisch Gladbach, Köln und Leverkusen.
Kann ich mein Auto in meiner gewohnten Werkstatt reparieren lassen?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) haben Sie das uneingeschränkte Recht auf die freie Wahl einer Werkstatt. Sie müssen sich nicht auf die Partnerwerkstätten der gegnerischen Versicherung verweisen lassen, welche häufig günstige Konditionen zulasten der Qualität vereinbart haben.
Sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?
Wir empfehlen nachdrücklich die Unterstützung durch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Versicherungen versuchen zunehmend, berechtigte Ansprüche (wie Wertminderung oder Nutzungsausfall) zu kürzen. Die Kosten für den Anwalt muss ebenfalls die Versicherung des Unfallgegners voll übernehmen. Wir vermitteln Ihnen gerne vertrauenswürdige Fachanwälte aus unserem regionalen Kooperationsnetzwerk.
Haben Sie noch Fragen?
Unser Kfz-Sachverständigenbüro steht Ihnen telefonisch oder über WhatsApp jederzeit für eine persönliche Erstberatung zur Verfügung – kostenfrei und unverbindlich.